Laderampe
An den Absturzkanten sind Leisten, Abweiser oder Bodenmarkierungen vorzusehen. Weiters gelten für Laderampen die folgenden Bestimmungen:
- Sie sind in ihren Abmessungen dem Ladegut entsprechend auszulegen
- sie müssen mindestens einen Abgang haben, bei mehr als 20 m Länge wenn möglich in jedem Endbereich einen Abgang
- beim Beladen nach Möglichkeit Anpassrampen verwenden