Raumhöhe
Räume müssen grundsätzlich 3 Meter hoch sein, bei Ausübung leichter körperlicher Tätigkeit darf die Raumhöhe in Abhängigkeit von der Bodenfläche auch betragen:
- Bodenfläche unter 100 m²: 2,5 Meter
- Bodenfläche zwischen 100 m² – und 500 m²: 2,8 Meter
Für bestimmte Räume (z.B. Container) existieren Ausnahmebestimmungen. Siehe auch Luftraum.